Gestattung & GEMA: Was müsst ihr anmelden?

Bei Veranstaltungen können für den Ausschank von Alkohol und das Abspielen von Musik Genehmigungen oder Anmeldungen erforderlich sein. Hier findet ihr eine erste Orientierung, worauf ihr bei der Planung achten solltet und wann eine Gestattung & GEMA erforderlich sind. Es ist besonders wichtig, die Anforderungen rund um Gestattung und GEMA frühzeitig zu prüfen.

Wann braucht ihr eine Gestattung für den Alkoholausschank?

Ob ihr eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz benötigt, hängt unter anderem davon ab, wie der Ausschank organisiert ist und ob Getränke gegen Bezahlung abgegeben werden. Beachtet bitte, dass je nach Veranstaltung Gestattung und GEMA eine Rolle spielen können. In Bezug auf Gestattung und GEMA gibt es keine pauschale Antwort für jede Firmenveranstaltung.

Diese Konstellationen geben euch eine erste Orientierung:

  • Gäste kaufen ihre Getränke selbst: Eine Gestattung kann erforderlich sein, wenn alkoholische Getränke bei einem vorübergehenden Anlass zum Verzehr vor Ort angeboten werden.
  • Der Arbeitgeber bezahlt die Getränke pauschal: Wenn der Arbeitgeber die Firma SIEGFRIED für den Ausschank bezahlt und die Gäste ihre Getränke kostenlos erhalten, ist das nicht automatisch mit einem Verkauf an die Gäste gleichzusetzen. Ob eine Gestattung erforderlich ist, muss im konkreten Fall geprüft werden.
  • Alkohol wird kostenlos an Beschäftigte oder eingeladene Gäste ausgegeben: Auch hier kommt es auf die konkreten Umstände und die rechtliche Einordnung des Ausschanks an. Eine geschlossene Gästeliste allein schließt eine Gestattung nicht automatisch aus.
  • Es werden ausschließlich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt: Eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz, die den Ausschank alkoholischer Getränke betrifft, ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Wichtig: Klärt frühzeitig mit dem zuständigen Ordnungsamt am Veranstaltungsort, ob ihr eine Gestattung benötigt und welche Unterlagen und Fristen gelten. Die Anforderungen können je nach Kommune und Veranstaltungsmodell unterschiedlich sein. Auch die Einbindung von GEMA kann bei Veranstaltungen wichtig sein. Manchmal sind Gestattung und GEMA gemeinsam zu berücksichtigen.

Wann müsst ihr die GEMA anmelden?

Wenn ihr Musik öffentlich abspielt oder aufführen lasst, ist grundsätzlich eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich. Das kann beispielsweise bei einer Firmenfeier mit DJ, Livemusik oder Hintergrundmusik der Fall sein. Ob eure Veranstaltung als öffentliche Musiknutzung gilt, hängt von den konkreten Umständen ab – allein eine geschlossene Gästeliste schließt das nicht in jedem Fall aus. Daher ist es ratsam, sowohl GEMA-Anmeldung als auch Gestattung auf dem Radar zu haben.

Eine rein private Feier im persönlichen Freundes- oder Familienkreis ist in der Regel anders zu beurteilen als eine betriebliche Veranstaltung.

Meldet die Musiknutzung rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der GEMA an. Bei Livemusik muss die Setlist in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden, wobei auch ein eventueller Gestattungsantrag relevant sein kann. Gestattung und GEMA sollten grundsätzlich rechtzeitig bedacht werden.

Ihr möchtet euch nicht selbst darum kümmern?

Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation der Gestattung und/oder der GEMA-Anmeldung gegen Aufpreis. Wir stimmen mit euch ab, welche Unterstützung benötigt wird. Selbstverständlich beraten wir euch gern zu allen Fragen rund um Gestattung und GEMA, wenn ihr möchtet. Bestimmte Anliegen rund um GEMA und Gestattung können wir für euch koordinieren. Ob ein Antrag erforderlich ist und wer ihn formal stellen muss, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Sprecht uns bei eurer Anfrage einfach darauf an.

Hinweis: Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörden oder der GEMA.